gebrauchtes Smartphone als Geschenk für die EnkeltochterFrage:

Meine Enkeltochter wünscht sich zu ihrem 10. Geburtstag ein Smartphone. Wie kann ich Ihr kostengünstig diesen Wunsch erfüllen?

Gibt es spezielle Funktionen über die ein solches „Kinder-Handy“ verfügen sollte? (Herbert, 71)

Antwort:

Die Benutzung von Smartphones durch Kinder und Jugendliche nimmt ständig zu. Eine aktuelle Statistik (Link) zeigt, dass aktuell 57% der 10-11jährigen bereits ein Smartphone benutzen.  Durch die Hersteller werden teilweise spezielle Kinder-Modelle verkauft. Bei den meisten Smartphones können bestimmte Sicherheitseinstellungen für Kinder vorgenommen werden. Im Nachfolgenden beschreiben wir die verschiedenen Möglichkeiten und geben spezielle Hinweise zur Ausstattung der Smartphones.

Möglichkeit 1: Smartphone mit Vertrag für Kinder

Eine Reihe von Anbietern bietet spezielle Laufzeit-Verträge an, zu denen oft ein neues Smartphone kostengünstig (subventioniert) erworben werden kann. Einen leicht verständlichen Tarifberater finden Sie hier: Tarifberater. Ein Laufzeit-Vertrag hat den Vorteil, dass zum einen die Erreichbarkeit des Kindes jederzeit gesichert ist und zum anderen durch buchbare Flatrates für SMS, Telefonieren und ggf. Internet keine weiteren Kosten anfallen.

Ein guter Handyvertrag für Kinder kostet zwischen 20 und 40 Euro im Monat. Sind nicht alle Kosten über die erwähnten Flatrates abgedeckt, sollten die maximalen Beträge festgelegt werden können.

In jedem Fall sollten Sie eine sogenannte Drittanbietersperre durch den Anbieter einstellen lassen. Für Kinder und Jugendliche ist es oft verlockend, Klingeltöne oder Spiele per SMS oder über Apps anzufordern. Betrügerisch agierende Firmen nutzen dies aus und bieten einfach zu bestellende, kostenpflichtige Abos an. Durch die Drittanbietersperre des Mobilfunkanbieters ist das Kind davor geschützt.

Möglichkeit 2: Gebrauchtes Smartphone erwerben

Folgende Punkte sollten Sie beim Kauf von gebrauchten Geräten beachten:

a) SIM-Lock-Frei

Damit Ihre Enkeltochter Prepaid-SIM-Karten oder Vertrags-SIM-Karten aller Anbieter verwenden kann, ist es wichtig, dass das ausgewählte Gerät keinen SIM-Lock hat. Die meisten Handys, die gebraucht verkauft werden, sind SIM-Lock-Frei, fragen Sie zur Sicherheit beim Verkäufer noch einmal nach.

b) Länder-Code

Das Smartphone kann voll funktionsfähig sein, was Ihnen aber nichts nützen wird, wenn es durch den ursprünglichen Verkauf in einem anderen Land gesperrt ist. So sind zum Beispiel Geräte der Telekom Österreichs nicht mit den SIM-Karten der Deutschen Telekom benutzbar.

Um Geräte aus anderen Ländern in Deutschland nutzen zu können, sollten Ihnen zunächst die genauen Kaufdaten bekannt sein. Erfragen Sie diese, wenn noch nicht vorhanden, beim Verkäufer. Setzen Sie sich danach mit dem neuen Telefonanbieter in Verbindung, um die Freischaltung des gebrauchten Gerätes zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass diese Freischaltung gebührenpflichtig sein kann.

c) Akku

Im Laufe der Nutzung nimmt die Akkuleistung ab. Einige Stunden sollte auch ein gebrauchtes Smartphone bei häufiger Benutzung durchhalten. Überprüfen Sie, ob bei dem ausgewählten Gerät im Zweifelsfall ein Akku selbst gewechselt werden kann.  Dann können Sie im Bedarfsfall einen Ersatzakku erwerben und gegen den alten Akku austauschen.

d) Display

Alle Smartphones werden über einen Touchscreen gesteuert. Dies ist ein Bildschirm, der über Berührungen gesteuert wird. Entweder mit den Fingern oder mit einem speziellen Touchpen. (Ein Touchpen ist ein kleiner Plastikstift, der wie ein normaler Stift bewegt wird und somit eine Steuerung des Mobilgerätes ermöglicht).

Ist das Display beschädigt, sollten Sie das entsprechende Gerät nicht erwerben. Bitte prüfen Sie, ob der Touchscreen auf alle Befehle reagiert. Eine verzögerte oder gar keine Annahme von Befehlen, die per Berührung (Touch) eingegeben wurden, sollten Sie ebenfalls vom Kauf abhalten.

e) Garantie

Händler sind gesetzlich verpflichtet, auf gebrauchte Geräte eine Garantie zu geben. Lassen Sie sich in jedem Fall eine Quittung ausstellen. Bei Händlern in Gebrauchtgeräteshops kann es passieren, dass der genaue Handytyp oder die Unterschrift des Verkäufers auf dem Kaufbeleg fehlt. Lassen Sie diese unbedingt eintragen. Beim Kauf von Privatpersonen gilt diese Garantie im Regelfall nicht. Falls der private Verkäufer seine Waren über ein Verkaufsportal anbietet, sollten Sie vorhandene Bewertungen dieser Privatperson überprüfen, bevor Sie ein gebrauchtes Smartphone für Ihre Enkeltochter von privat kaufen.

f) Sperrfunktion

Bei Smartphones mit Android-Betriebssystem könnten Kinder ungehindert den Google-Playstore benutzen, um weitere Apps herunterzuladen. Dazu wird lediglich eine Playstore-ID benötigt, Kosten werden über bestehende Guthaben abgerechnet. Die Playstore-ID könnte auch von jedem anderen Kind verwendet werden, sodass die Möglichkeit besteht, dass mehrere Kinder über die Playstore-ID Ihrer Enkeltochter Zugang zum Playstore bekommen könnten.

Einige Smartphones können von Eltern oder Großeltern so eingestellt werden, dass nicht alle Funktionen genutzt werden können. Oft bieten Geräte eine Sperre an, die nur durch einen Code aufgehoben werden kann. Bei Apple-Geräten können nahezu alle Funktionen durch einen Code beschränkt werden. Der Zugriff auf den App-Store ist nur nach Eingabe einer Apple-ID und eines Passwortes möglich. Kostenpflichtige Apps können nur gekauft werden, wenn entsprechendes Guthaben vorhanden ist.

Hoffentlich konnten wir Ihnen bei der Auswahl eines gebrauchten Smartphones für Ihre Enkeltochter helfen. Wir wünschen einen schönen zehnten Geburtstag und hoffen, dass sie sich über das Smartphone von Opa freut.

Die Redaktion von connect45plus.